Die Ursprungskumulierung in den Freihandelsabkommen der EU
Datum und Uhrzeit
15.04.2026
09:30 Uhr – 12:30 Uhr
Preis pro Seminar
300,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
3 Stunden
Trainer/-in
Udo Röser
Teilnehmer
Max. 20
Fragen?
Inhalt
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Vertragspartnern Handelsabkommen geschlossen, um auf der Basis einer Zollbegünstigung den Handel zwischen den Vertragspartnern zu fördern. Im Regelfall stützen sich die Zollermäßigungen oder Zollfreiheiten auf die präferenzielle Ursprungseigenschaft der gelieferten Waren. Kern einer systematischen Ursprungsprüfung ist die „ausreichenden Be- oder Verarbeitung“ mit ihren sehr differenzierten „erzeugnisspezifischen Verarbeitungsbedingungen“ inkl. der „Minimalbehandlungen“.
Dort, wo die betriebliche Präferenzkalkulation durch Überschreitung der zulässigen Anteile an Vormaterialien ohne EU-Ursprung scheitert, besteht in besonderen Fällen aber dennoch die Möglichkeit, zum einem präferenziellen Ursprung zu kommen: durch Kumulierung.
Seminarziel:
Das Thema der Kumulierung wird häufig aus Unwissenheit nicht in die betriebliche Präferenzkalkulation einbezogen. Sie erhalten einen intensiven Überblick über die Möglichkeiten der bi- und multilateralen Kumulierung. An ausgewählten Beispielen aus den unterschiedlichen Handelsabkommen der EU wird aufgezeigt, welche ursprungs-rechtlichen Chancen in den präferenziellen Warenverkehren der EU bestehen, die Ursprungseigenschaft einer Ware dennoch bescheinigen zu können, um damit Zollvorteile in den Bestimmungsländern zu ermöglichen.
Inhalt:
- Rechtsbereiche: Handelsabkommen der EU
- Systematisierung der Ursprungsregeln (WuP-online)
- Kumulierung (Zulässigkeit; MATRIX-Prüfung; Tatbestandsmerkmale einer Kumulierung; Kumulierung bei Minimalbehandlungen)
- Beispiele
- Formelle Anforderungen an Ursprungsnachweise bei Kumulierung (Präferenznachweise; Lieferantenerklärungen)
Zielgruppe
Zollverantwortliche mit guten Kenntnissen zum präferenziellen Ursprungsrecht
Voraussetzungen
Gute Kenntnisse zum präferenziellen Ursprungsrecht