US-(Re-)Exportkontrollrecht - sind wir betroffen?
Datum und Uhrzeit
18.01.27
09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Preis pro Seminar
300,00 €zzgl. MwSt.
Dauer
3,5 Stunden
Trainer/-in
Meike Refardt
Teilnehmer
Max. 20
Fragen?
Inhalt
Das nationale US-Exportkontrollrecht beansprucht auch in Deutschland extraterritoriale Wirkung. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht amerikanische Unternehmen von den Regelungen der US-Exportkontrolle betroffen sein.
Viele Unternehmen beziehen Güter aus den USA und liefern sie später weltweit an ihre Kunden weiter. Das gilt für Güter, die in deutschen Produkten verbaut sind, ebenso wie für unverbaute Handelswaren. Für eine rechtssichere Abwicklung müssen Unternehmen die Regelungen des US-(Re-)Exportkontrollrechts kennen. Auch deutsche Tochterunternehmen von US-amerikanischen Muttergesellschaften sind häufig unsicher, ob die Beschränkungen des US-(Re-)Exportkontrollrechts für sie gelten.
Seminarinhalt:
In diesem Seminar erfahren Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen vom US-(Re-)Exportkontrollrecht betroffen ist. Außerdem lernen Sie, welche organisatorischen Maßnahmen Ihr Unternehmen treffen sollte.
• Wann unterliegt ein deutsches Produkt den Regelungen des US-(Re-)Exportkontrollrechts nach den EAR?
• Welche Bedeutung haben die De-Minimis-Rule und die Foreign Direct-Product-Rules (FDPRs) für deutsche Unternehmen?
• Welche Lizenzausnahmen (License Exception) kennen die EAR?
• Welche Besonderheiten sind bei Lieferungen in US-Embargoländer zu beachten?
• Welche US-Sanktionslisten sind weltweit zu beachten?
Kompetenzen nach dem Seminar:
• prüfen, ob ein deutsches Produkt den EAR unterliegt
• die De-Minimis-Rule und die FDPRs auf Vorgänge in deutschen Unternehmen anwenden
• passende Lizenzausnahmen (License Exception) nach den EAR auswählen einordnen
• Besonderheiten bei Lieferungen in US-Embargoländer erkennen
• relevante US-Sanktionslisten für weltweite Geschäftsvorgänge prüfen
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, die in die betriebliche Exportkontrolle eingebunden sind und sich mit dem US-(Re-)Exportkontrollrecht vertraut machen möchten. Dazu gehören auch Fach- und Führungskräfte aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Personen mit Bezug zu Hochtechnologien.
Voraussetzungen
Keine Vorkenntnisse notwendig